Klaus Woodtli Baumpflege AG
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Hier finden Sie eine Auswahl von häufig gestellten Fragen rund um das Thema Baumpflege.
Für weitere Fragen und Auskünfte können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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Ich befürchte, dass mein Baum umfallen könnte. Was soll ich machen?

Wir können den Stammfuss von Auge kontrollieren und kennen die negativen Merkmale. Mit dem Holzmessgerät "Resistograph" können wir die Qualität des Holzes feststellen. Mit abklopfen entdecken wir Höhlungen hinter der Rinde. Die Kosten für eine Kontrolle können in der Regel zum Voraus telephonisch vereinbart werden.
Können Äste aus meinem Baum ausbrechen?

Wir kennen die Merkmale von bruchgefährdeten Ästen und können Pflegeempfehlungen abgeben, mit welchen die Bruchgefahr minimiert wird. Die Kosten für eine Kontrolle können in der Regel zum Voraus telephonisch vereinbart werden.
Mein Baum wird zu gross und macht zuviel Schatten. Was soll ich machen?

IMan kann einen solchen Baum fällen und einen neuen pflanzen. Wenn dies nicht erwünscht ist, empfehlen wir, den Baum oben und seitlich einzukürzen. Dabei sollten im Maximum 25% der laubtragenden Äste entfernt werden. Dies führt in der Regel zu einem befriedigenden Resultat. Diese Arbeiten können auch im Sommer ausgeführt werden.
Wann sollen Bäume geschnitten werden?

Alle Baumarten können das ganze Jahr geschnitten werden.
Ausnahmen:
Bei Frost unter -5°C,
während dem Laubaustrieb,
wenn Vögel in den Bäumen nisten.
Vorteile des Sommerschnittes:
Bessere Wundheilung und
bessere Kontrolle der geschädigten Äste.
Mein Baum ist krank, was kann man machen?

Bilder des kranken Baumes per Email an uns schicken.
Kranke Zweige und Blätter an uns schicken.
Am besten aber:
Beratung vor Ort durch einen Baumpflegespezialisten nach einem telefonisch zu vereinbarenden Honorar.
Bei Verdacht auf Feuerbrand an Zier- oder Obstbäumen dürfen keine Zweige entnommen werden, sondern sie melden sich bei Ihrer Gemeinde, welche einen Spezialisten für die Kontrolle vor Ort aufbieten wird.
Welchen Baum soll ich pflanzen?

Gerne beraten wir sie telefonisch. Bei grösseren Vorhaben und in speziellen Fällen ist eine Beratung vor Ort von Vorteil. Auch im Internet finden sie verschiedene Homepages. z.B.: www.stadt-zuerich.ch
Wer kann meinen Baum schneiden?

Unsere Baumpfleger mit Kletterausrüstung können in der Schweiz alle Bäume ohne zusätzlich teure Hebegeräte besteigen und zurückschneiden.
Wieviel kostet ein Baumschnitt?

Der Preis richtet sich je nach Grösse, Standort und Massnahme. Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Offerte inkl. eine Besichtigung vor Ort. Der vereinbarte Preis für eine bestimmte Leistung wird immer eingehalten.
Diese Arbeiten können auch im Sommer ausgeführt werden.
Wer ist haftbar, wenn mein Baum einen Schaden verursacht?

Der Baumbesitzer haftet für Schäden, welcher sein Baum verursacht.
Mein Nachbar hat einen Baum sehr nahe an die Grundstückgrenze gepflanzt. Darf er das?

Die Pflanzabstände von Bäumen zur Grundstücksgrenze sind gesetzlich geregelt. Wir besitzen die notwendigen Unterlagen für alle Kantone und können sie beraten.
Wie stark darf man einen Baum zurückschneiden?

Dies muss vor Ort festgestellt werden. Wir befolgen in der ganzen Schweiz die Vorschriften der Städte Bern und Neuenburg, welche die Verstümmelung von Bäumen verbieten.
Siehe im Internet: www.bern.ch
Müssen Bäume regelmässig geschnitten werden?

Nein, in der Regel müssen sie nicht regelmässig geschnitten werden. Der Baumschnitt wird in den folgenden Fällen empfohlen:
1. Wenn der Baum viel Dürrholz aufweist, welches herunterfallen könnte.
2. Wenn lebende Äste bei Schnee, Wind und bei Regen ausbrechen.
3. Wenn die Art des Kronenaufbaus spätere Astasubrüche vermuten lassen.
4. Wenn der Baum zu gross wird.
Diese Arbeiten können auch im Sommer ausgeführt werden.
Wie teuer sind die Dienstleistungen einer Baumpflegefirma?


Wir haben drei wichtige Grundsätze:
1. Die Ausführung von Baumpflegearbeiten werden in der Regel pauschal zu einem fest vereinbarten Preis ausgeführt.
2. Es werden keine Kosten verrechnet, welche nicht vorgängig gemeinsam vereinbart wurden.
3. Preisofferten sind gratis und unverbindlich.

 

 

 


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